Wahlen
Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 – 2028
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Ebenfalls werden für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 die Vorschlagslisten für die Jugendschöffenwahl aufgestellt.
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an einem Ehrenamt haben, das hohe Unparteilichkeit, Sozialkompetenz und Verantwortungsbewusstsein verlangt, können sich für das Schöffenamt bis zum 28.02.2023 schriftlich beim Wahlamt der Gemeinde Neuhaus a.Inn (Gemeinde Neuhaus a.Inn, Wahlamt, Klosterstr. 1, 94152 Neuhaus a.Inn) bewerben.
Neben Objektivität, Unvoreingenommenheit und Kommunikationsfähigkeit sind einige weitere Voraussetzungen für die Übernahme des Ehrenamtes erforderlich: Deutsche Staatsbürgerschaft (mit ausreichenden Deutschkenntnissen), Wohnsitz in der Gemeinde Neuhaus a.Inn, gesundheitliche Eignung und Alter zwischen 25 und 69 Jahren (zum Stichtag 01.01.2024).
Bei Interesse oder Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Gemeinde gerne zur Verfügung. Ebenfalls verweisen wir auf die weiter aufgeführten Informationen und Vorlagen:
Informationen und Bewerbungsformulare
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Broschüre „Das Schöffenamt in Bayern“
Merkblatt für Schöffen
Bewerbungsformular für das Schöffenamt
Bewerbungsformular für das Jugendschöffenamt
Bekanntmachungen:
Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl
Schöffenbekanntmachung
Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
Informationen der Gemeinde zur Schöffenwahl
Kontaktdaten
Gemeinde Neuhaus a.Inn
Wahlamt
Klosterstr. 1
94152 Neuhaus a.Inn
Tel.: +49 (0)8503/9111-17
Fax: +49 (0)8503/9111-91
hamberger@neuhaus-inn.de