Breitbandversorgung

Breitbanderschließung Neuhaus a.Inn III (Höfe)

Teilnahme am Förderprogramm zum Ausbau der Breitbandversorgung

Breitbanderschließung in der Gemeinde Neuhaus a.Inn – neueste Informationen und Übersichten erhalten Sie hier.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.

Die Gemeinde Neuhaus a.Inn hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.

Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.

2. Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet

Die Gemeinde Neuhaus a.Inn führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.

Die Anfrage zur Markterkundung wird in nachfolgendem Dokument zum Download bereitgestellt.

Breitbanderschließung Neuhaus a.Inn II

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleitungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind. Die Gemeinde Neuhaus a.Inn nimmt an diesem Förderprogramm teil.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Breitband-Gemeinden

Breitbandpate

Für alle Fragen rund um das Thema Breitband steht Ihnen der Breitbandpate der Gemeinde Neuhaus a.Inn zur Verfügung:

Herr Wolfgang Küblböck

Tel.: +49 (0)8503 9111-15
Fax: +49 (0)8503 9111-91

E-Mail:

Breitbanderschließung Neuhaus a.Inn I

Breitband-Erschließung der Gemeinde Neuhaus a.Inn:

Teilnahme am Förderprogramm für die Entwicklung der Breitbandversorung

  • Bedarfsermittlung
  • Bedarfsermittlung – Ergebnis
  • Markterkundung
  • Markterkundung – Ergebnis
  • Dokumentation
  • Auswahlverfahren – Bekanntmachung
  • Bedarfsermittlung

    Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.

    Die Gemeinde Neuhaus a.Inn hat ein räumlich abgegrenztes Gebiet mit mindestens fünf Unternehmern (nach §2 Abs.1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz) festgelegt, welche eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen. Dieses Gebiet ist in der beiliegenden Karte als Kumulationsgebiet definiert.

    Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesem Gebiet mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der von Unternehmern im Kumulationsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.

    Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Gemeinde Neuhaus a.Inn den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Downstream und 2 Mbit/s Upstream) im definierten Kumulationsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen im festgelegten Gebiet zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.

    Die Gemeinde Neuhaus a.Inn sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für das definierte Kumulationsgebiet und auch für umliegende Gebiete, die davon profitieren könnten.

    Die Gemeinde Neuhaus a.Inn ersucht daher alle betroffenen Unternehmen um ihre Unterstützung und bittet, den Fragebogen zur Bedarfsermittlung auszufüllen und bis spätestens zum 16.05.2014 zurückzugeben.

    Der Fragebogen wird allen Unternehmern direkt zugesandt und kann auch über Downloads (siehe unten) herunter geladen werden.

    Für Fragen steht im Rathaus folgender Ansprechpartner zur Verfügung:

    Herr Wolfgang Küblböck

    Tel.: +49 (0)8503 9111-15

    E-Mail:

    Downloads

    Fragebogen
    Kumulationsgebiet Mittich Afham Reding
    Kumulationsgebiet Übersicht Gemeinde Neuhaus a.Inn
    Hinweisdokument zur Abschätzung des Breitbandbedarfs
    Online Speedtest

    Die Bedarfsermittlung ist aufgrund der geänderten Förderrichtlinie (Juli 2014) beendet.

  • Bestandsaufnahme

    Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.

    Die Gemeinde Neuhaus a.Inn hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.

    Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.

    Neuhaus a.Inn – Iststand farbig
    Neuhaus a.Inn – Iststand grau
    Ortsteile Gemeinde Neuhaus a.Inn

  • Markterkundung - Anfrage

    Markterkundung für einen Breitbandausbau

    Die Gemeinde Neuhaus a.Inn hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt und führt für dieses Gebiet eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.

    Die Anfrage zur Markterkundung wird in nachfolgendem Dokument zum Download bereitgestellt.

    Neuhaus a.Inn – Iststand farbig
    Neuhaus a.Inn – Iststand grau
    Markterkundung – Bekanntmachung Gemeinde Neuhaus a.Inn

  • Breitband

    Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

    Die Gemeinde Neuhaus a.Inn nimmt an diesem Förderprogramm teil.
    Nähere Informationen finden Sie auf der Landkreisseite unter Breitband Neuhaus a.Inn.

    Achtung: Für die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Netzbetreiber wird die Frist zur Abgabe eines Angebotes bis zum 03.06.2015, 15:00 Uhr verlängert.

    Mehr Informationen zum Breitbandausbau und zum Förderverfahren erhalten Sie unter Schnelles Internet in Bayern

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