Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Neuhaus a.Inn ist bemüht, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.neuhaus-inn.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website erfüllt die Anforderungen noch nicht vollständig, ist aber in großen Teilen mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Die Gemeinde Neuhaus a.Inn arbeitet daran, die Anforderungen zur Barrierefreiheit weitgehend zu erfüllen und bei der Weiterentwicklung der Website künftig weiter auszubauen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Es sind nicht barrierefreie PDF-Dokumente auf der Website vorhanden. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies Dokument stoßen, dessen Inhalt nicht zusätzlich auf der Website zur Verfügung steht, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte zugänglich zu machen.
  • Flyer und Broschüren sind noch nicht zugänglich.

Unverhältnismäßige Belastung:

  • Ortsplan und Kartenanwendungen
  • Auf neuhaus-inn.de sind vereinzelt Anwendungen eingebunden, mit denen gemeindliche Dienstleistungen auf elektronischem Wege beantragt werden können. Aus technischen Gründen lassen sich einige Funktionen dieser Anwendungen nicht immer barrierefrei realisieren. Wir arbeiten hier stetig an Verbesserungen und bieten Ihnen stets eine Alternative, um die jeweilige Dienstleistung auf nichtelektronischem Wege in Anspruch zu nehmen.

Die Gemeinde arbeitet an den notwendigen Prozessen, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend zu verbessern. Im Falle von nicht barrierefreien Inhalten machen Sie bitte von der Kontaktmöglichkeit Gebrauch.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.05.2025 erstellt. Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 23.05.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mittels E-Mail an oder unter der folgenden Adresse mitteilen:

Gemeinde Neuhaus a.Inn
Klosterstr. 1
94152 Neuhaus a.Inn

Telefon: 08503 9111-17
Fax: 08503 9111-91
E-Mail:

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail:
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